Schätzen Sie die Steuern beim Immobilienkauf in Spanien: die Grunderwerbsteuer (ITP) bei Bestandsimmobilien oder Mehrwertsteuer plus Beurkundungssteuer (IVA + AJD) bei Neubauten sowie die jährliche Grundsteuer (IBI).
Geben Sie den Immobilienpreis ein, um die Steuer zu schätzen.
Jährliche Grundsteuer (IBI)
Immobiliensteuern beim Kauf in Spanien
Beim Kauf einer Immobilie in Spanien hängt die Hauptsteuer davon ab, ob es sich um eine Bestandsimmobilie oder einen Neubau handelt. Bestandsimmobilien unterliegen der Grunderwerbsteuer ITP, die jede autonome Gemeinschaft festlegt und die in der Regel 6% bis 10% des Preises beträgt. Vom Bauträger gekaufte Neubauten unterliegen stattdessen 10% Mehrwertsteuer (IVA) sowie einer Beurkundungssteuer (AJD) von etwa 0,5% bis 1,5% je nach Region.
Die hier gezeigten Sätze sind die allgemeinen Standardsätze der jeweiligen Gemeinschaft. Viele Regionen bieten ermäßigte Sätze für junge Käufer, kinderreiche Familien, Menschen mit Behinderung oder Erstwohnsitze unterhalb eines bestimmten Werts, sodass Ihr tatsächlicher Satz niedriger sein kann – prüfen Sie die aktuellen Regeln Ihrer Gemeinschaft oder passen Sie den Satz oben an.
Sobald Ihnen die Immobilie gehört, zahlen Sie jährlich IBI. Es ist eine kommunale Steuer auf den Katasterwert (valor catastral), der meist deutlich unter dem Marktpreis liegt, multipliziert mit einem von der Gemeinde festgelegten Satz, üblicherweise zwischen 0,4% und 1,1%. Notar-, Grundbuch- und Anwaltskosten kommen hinzu und sind keine Steuern.