Berechnen Sie die mögliche Geldleistung für Eltern von Kindern mit festgestellter Behinderung.
Kind 1
Über die Leistung Za Życiem
Za Życiem ist eine monatliche Geldleistung für Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern mit festgestellter Behinderung. Sie wurde im November 2014 als Unterstützung für Familien eingeführt, die Kinder mit unterschiedlichen Behinderungsgraden großziehen. Die Höhe richtet sich nach dem Behinderungsgrad des Kindes.
Vollständiger Leitfaden zur Leistung Za Życiem
Die Geldleistung „Za Życiem" ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Polen für Familien, die Kinder mit Behinderung großziehen. Das Programm wurde durch das Gesetz vom 24. Juli 2014 eingeführt und wird seit November 2014 ausgezahlt. Es handelt sich um eine monatliche Geldleistung für Eltern oder gesetzliche Vormunde eines Kindes mit einer Behinderungsfeststellung des Kreisteams für Behinderungsfeststellung oder einem sozialversicherungsrechtlichen ärztlichen Attest. Die Höhe richtet sich nach dem Behinderungsgrad des Kindes und beträgt: bei erheblicher Behinderung 1000 PLN monatlich, bei mittlerer Behinderung 700 PLN monatlich, bei leichter Behinderung 500 PLN monatlich. Die Leistung wird ab dem Tag der Antragstellung gewährt, frühestens jedoch ab dem Datum, an dem das Kind die Behinderungsfeststellung erhalten hat. Wird der Antrag nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gestellt, wird die Leistung nicht gewährt. Es gilt keine Einkommensgrenze – jede Familie, die ein Kind mit Behinderung großzieht, kann die Mittel unabhängig vom Einkommen erhalten. Die Leistung lässt sich mit anderen Familienleistungen kombinieren, etwa 800+ oder dem Pflegegeld. Die Auszahlung erfolgt monatlich, in der Regel bis zum 10. des Monats. Bei Kindern mit festgestellter erheblicher Behinderung können Eltern zusätzlich einen Zuschlag zum Pflegegeld beantragen.
BEHINDERUNGSGRADE UND BETRÄGE:
- Erheblicher Grad (80–100%): 1.000 PLN/Monat – bei völliger Arbeits- und Selbstständigkeitsunfähigkeit
- Mittlerer Grad (50–79%): 700 PLN/Monat – bei erheblich eingeschränkter Arbeitsfähigkeit
- Leichter Grad (30–49%): 500 PLN/Monat – bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit
- Die Feststellung muss bei Antragstellung gültig sein
So erhalten Sie eine Behinderungsfeststellung:
- Antrag beim Kreisteam für die Feststellung von Behinderungen stellen
- Medizinische Unterlagen beifügen (Befunde, Facharztgutachten)
- Erforderlich ist eine unbefristete Feststellung oder eine befristete (mind. 1 Jahr)
- Das Verfahren dauert in der Regel 30 Tage ab vollständigem Antrag
- Gegen die Feststellung ist Widerspruch beim Woiwodschaftsteam möglich
So stellen Sie den Leistungsantrag:
- Antragstellung beim Sozialhilfezentrum (OPS) am Wohnort
- Kann elektronisch über das Portal Emp@tia eingereicht werden
- Erforderlich: Behinderungsfeststellung, Ausweisdokumente
- Die Leistung wird bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt
- Bei Verlängerung der Feststellung kann erneut beantragt werden
Beträge nach Behinderungsgrad:
- Erheblicher Grad (80–100%): 1.000 PLN/Monat
- Mittlerer Grad (50–79%): 700 PLN/Monat
- Leichter Grad (30–49%): 500 PLN/Monat
Wichtige Informationen:
- Erfordert eine Behinderungsfeststellung
- Leistung verfügbar ab November 2014
- Zahlung bis zum 18. Geburtstag des Kindes
- Keine Einkommensvoraussetzung
⚠️ Dies sind SCHÄTZUNGEN und dienen nur zur Information.