Berechnen Sie, wie viel Sie aus der polnischen Leistung „Dobry Start“ (300 PLN) zum Schuljahresbeginn erhalten haben.
Kind 1
Über das Programm Dobry Start
Dobry Start ist eine einmalige Geldleistung von 300 PLN für Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresbeginn. Das Programm wurde 2018 von der Regierung Recht und Gerechtigkeit eingeführt, um Familien bei schulbezogenen Ausgaben zu unterstützen – Hefte, Schulbücher, Ranzen und weiteres Schulmaterial.
Vollständiger Leitfaden zum Programm Dobry Start
Das Programm Dobry Start, umgangssprachlich „300 plus" genannt, ist eine einmalige Geldleistung von 300 PLN, die jeder Schülerin und jedem Schüler zum Schuljahresbeginn gewährt wird. Es wurde durch das Gesetz vom 22. November 2018 eingeführt und wird landesweit von den Sozialhilfezentren und Familienunterstützungsstellen umgesetzt. Die Leistung soll Familien helfen, einen Teil der Kosten des Schuljahresbeginns zu decken – den Kauf eines Schulranzens, von Heften, Schreibwaren, Schulbüchern (sofern nicht ausgeliehen) und weiteren notwendigen Schulartikeln. Anders als beim Programm 800+ ist die Leistung Dobry Start nicht frei verwendbar, sondern muss für die schulischen Bedürfnisse des Kindes eingesetzt werden. Der Antrag wird in der Regel zwischen dem 1. Juli und dem 30. November jedes Jahres gestellt, die Auszahlung erfolgt im August vor Schuljahresbeginn. Wird der Antrag nach Schuljahresbeginn gestellt, erfolgt die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang eines vollständigen Antrags. Es gilt keine Einkommensgrenze – jede Familie erhält die Leistung unabhängig vom Einkommen. Für Kinder an nicht-öffentlichen (privaten) Schulen wird die Leistung zu denselben Bedingungen gewährt wie an öffentlichen Schulen. Auch Eltern von Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen sowie höherer Jahrgänge können Dobry Start beantragen.
Wer die Leistung erhalten kann:
- Grundschülerinnen und -schüler (Klassen 1–8)
- Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen (Gymnasien, Technika, Berufsschulen)
- Schülerinnen und Schüler weiterführender Fachschulen
- Kinder im Schulalter (7–20 Jahre)
- Schülerinnen und Schüler öffentlicher und nicht-öffentlicher Schulen
So stellen Sie einen Antrag:
- Elektronisch über das Portal Emp@tia
- Persönlich bei OPS oder PCPR
- Per E-Mail
- Antragszeitraum: 1. Juli bis 30. November
- Den Antrag stellt ein Elternteil oder der gesetzliche Vormund
Wofür die Leistung verwendet werden kann:
- Schulranzen und Büchertasche
- Hefte, Mappen, Ordner
- Stifte, Kugelschreiber, Pinsel und Farben
- Schulbücher (sofern nicht ausgeliehen)
- Taschenrechner, Lineal, Zirkel
- Sportkleidung und Sportschuhe
Wer sie erhalten kann:
- Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen (Klassen 1–8)
- Kinder im Alter von 7 bis 20 Jahren
- Schülerinnen und Schüler öffentlicher und nicht-öffentlicher Schulen
- Ohne Einkommensgrenze – für alle Familien
Wichtige Informationen:
- Einmalzahlung von 300 PLN pro Jahr
- Auszahlung im August vor Schuljahresbeginn
- Leistung verfügbar ab dem Schuljahr 2018/2019
- Antrag über das elektronische System oder beim OPS
⚠️ Dies sind SCHÄTZUNGEN und dienen nur zur Information.