Prüfen Sie, ob Ihnen die einmalige polnische Adoptionsleistung („becik“) von 1.000 PLN zusteht.
Kind 1
Über das Programm Becik
Becik war eine einmalige Geldleistung von 1000 PLN für Familien, die ein Kind in Pflege oder durch Adoption aufgenommen haben. Das Programm unterstützte Pflege- und Adoptivfamilien dabei, die anfänglichen Kosten der Aufnahme eines Kindes zu decken.
Vollständiger Leitfaden zum Programm Becik (archiviert)
Das Programm „Becik" (vollständige Bezeichnung: „Einmalige Leistung zur teilweisen Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kindes zur Erziehung") war eine einmalige Geldleistung von 1000 PLN für Pflege- und Adoptivfamilien. Es wurde durch das Gesetz vom 24. Juli 2014 zur Änderung des Gesetzes über die Familienförderung und das System der Kinderbetreuung eingeführt und trat am 1. September 2013 in Kraft. Die Leistung diente der teilweisen Deckung der Ausgaben, die mit der Aufnahme eines Kindes zur Erziehung in einer Pflegefamilie oder durch Adoption verbunden sind. Sie sollte Pflege- und Adoptivfamilien helfen, die anfänglichen Kosten zu tragen – den Kauf von Babyausstattung, Kindermöbeln, Haushaltsgeräten, Kleidung und weiteren notwendigen Gegenständen. Das Programm galt für Kinder, die zwischen dem 1. September 2013 und dem 31. Dezember 2023 zur Erziehung aufgenommen wurden. Seit dem 1. Januar 2024 ist das Programm beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Leistung wurde einmalig in Höhe von 1000 PLN für jedes aufgenommene Kind ausgezahlt. Eine Pflegefamilie oder adoptierende Person konnte die Leistung für jedes im Rahmen des Programms aufgenommene Kind erhalten. Der Antrag konnte innerhalb von 12 Monaten ab dem Tag der Aufnahme des Kindes gestellt werden. Es galt keine Einkommensgrenze – jede Pflegefamilie oder adoptierende Person konnte die Leistung unabhängig vom Einkommen erhalten. Ausgezahlt wurde sie von den Sozialhilfezentren oder Familienunterstützungsstellen am Wohnort der Pflegefamilie oder adoptierenden Person. Nach dem Auslaufen von Becik können Pflege- und Adoptivfamilien andere Unterstützungsformen nutzen, etwa die Leistung 800+ oder Zuschläge zur Vergütung von Pflegefamilien.
PROGRAMMBEDINGUNGEN (archiviert):
- Programm in Kraft vom 1. September 2013 bis 31. Dezember 2023
- Leistungshöhe: einmalig 1.000 PLN je Kind
- Keine Einkommensgrenze
- Der Antrag konnte binnen 12 Monaten nach Adoption bzw. Aufnahme gestellt werden
- Programm BEENDET – neue Anträge werden nicht angenommen
Wer die Leistung erhalten konnte:
- Pflegefamilien (verwandt, berufsmäßig)
- Personen, die ein Kind adoptiert haben
- Berufspflegefamilien, die als Pflegefamilie tätig sind
- Das Kind musste während der Programmlaufzeit zur Erziehung aufgenommen worden sein
Alternative Unterstützungsformen (derzeit verfügbar):
- Kindergeld 800+ für jedes Kind
- Zuschlag zur Vergütung von Pflegefamilien
- Beihilfe zur Deckung der Unterhaltskosten des Kindes
- Materielle Hilfe für Schülerinnen und Schüler (Stipendien)
- Unterstützung aus EU- und lokalen Programmen
Wichtig – Programm beendet!
- Leistung ab 1. Januar 2024 NICHT MEHR verfügbar
- Gilt für Kinder, geboren zwischen September 2013 und Dezember 2023
- Der Antrag konnte binnen 12 Monaten nach der Adoption gestellt werden
- Das Programm wurde durch andere Unterstützungsformen ersetzt
⚠️ Dies sind SCHÄTZUNGEN und dienen nur zur Information.